§ 1 Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Praxis für Podologie Franziska Heller, Fachpraxis für Medizinische Fußpflege in Wernigerode gelten ausschließlich für die Rechtsgeschäfte mit ihren Patienten. Eine Änderung ist nur durch schriftliche individuelle Vereinbarung möglich.
Die o.g. Praxis behält sich mögliche Änderungen ihrer AGB vor. Die Preise gelten bis zur Veröffentlichung neuer Preisangaben. Die Preisanpassungen im Werte- und Wirtschaftssystem erfolgen jährlich. Änderungen werden mindestens 30 Tage im Voraus angekündigt.
Maßgeblich für die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Preisangaben. Die vorstehenden und nachfolgenden Bedingungen werden mit der Auftragserteilung anerkannt und sind somit gültig.
Des >Weiteren weise ich darauf hin, dass ich die volle Erstattung des Behandlungspreises erheben kann, wenn der Patient nicht erscheint oder bis 24 Stunden vorher nicht absagt. Hierauf wird in der Praxis mittels Aufsteller hingewiesen.
§ 2 Terminvereinbarung
Gemäß § 611 BGB kommt bei einer Terminvereinbarung mit o.g. Praxis ein Dienstvertrag zustande.
Termine können per Telefon (siehe Kontakt) oder persönlich in der Praxis vereinbart werden.
Im Interesse anderer Patienten kann das verspätete Erscheinen zum Termin eine Verkürzung der Behandlungszeit zur Folge haben.
Die Gewährung von Vergünstigungen auf Grund einer vom Patienten während der Behandlung gewünschten Verkürzung ist nicht möglich; folglich wird der Preis gemäß der Behandlungsbuchung fällig.
§ 3 Terminverschiebung, -absagen, Verspätungen, Stornogebühr
Die Praxis stellt für einen vereinbarten Termin eine Fachkraft bereit, weshalb bei nicht eingehaltenen Terminen eine kurzfristige Neuvergabe in der Regel nicht möglich ist. Folglich ist zu beachten:
Terminabsagen haben mindestens 24h im Voraus per Telefon, Anrufbeantworter oder durch eine andere beauftragte Person zu erfolgen.
An Feiertagen und Wochenenden muss die Absage noch am letzten Werktag erfolgen. Rückrufe erfolgen so schnell wie möglich im Rahmen des Praxisablaufes.
Eine Ausfallgebühr bzw. Aufwandsentschädigung gemäß § 615 BGB von 36,-€ bei podologischen/medizinischen Fußkomplettbehandlungen wird geltend gemacht, wenn der Patient nicht erscheint oder seinen Termin zu kurzfristig nicht wahrnimmt.
Erscheint der Patient verspätet (über 10 min) und die vereinbarte Behandlung ist organisatorisch sowie zeitlich nicht möglich, behält sich die Praxis die Behandlungsart und -dauer sowie ggf. eine entsprechende Aufwandsentschädigung vor.
Die Praxis behält sich aus organisatorischen Gründen vor, bereits vereinbarte Folgetermine ersatzlos zu stornieren.
§ 4 Einlösen von Gutscheinen
Das Einlösen eines bei uns erworbenen Gutscheins ist bei vorheriger Terminvereinbarung unter Vorlage nach der Behandlung möglich.
Erscheint der Patient ohne Absage nicht, gilt der Gutschein als eingelöst und verfallen.
Wurde der Gutschein auf einen bestimmten Eurobetrag ausgestellt, wird das Entgelt der Behandlung bei Nichterscheinen vom Gesamtgutscheinbetrag abgezogen.
§ 5 Hausbesuche
Eine Vereinbarung von Hausbesuchen ist nur möglich, wenn es dem Patienten auf Grund krankheitsbedingter Unfähigkeit verwehrt ist, das Haus zu verlassen.
Hausbesuche stehen unter dem Vorbehalt der personellen und zeitlichen Möglichkeiten der Praxis. Dementsprechend besteht keine Verpflichtung der Praxis für derartige Besuche.
§ 6 Podologische Behandlung mit Heilmittelverordnungen
Eine podologische Behandlung mit Heilmittelverordnung beruht auf der rechtlichen Grundlage eines "Dienstleistungsvertrages für Heilleistungen". Eine Abrechnung durch Unterschrift auf der Heilmittelverordnung ist nicht möglich.
Für nicht eingehaltene Termine hat die Praxis einen Anspruch auf Ausfallgebühr gemäß
§§ 611, 615 u. 252 BGB, welche privat beglichen werden muss.
§ 7 Datenschutz
Die an uns übermittelten personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Bearbeitung Ihrer Anfrage und/oder deren Abwicklung verwendet. Eine Weitergabe Ihrer Daten an unberechtigte Dritte ist ausgeschlossen.
Ein Ausnahmefall wären Öffentliche Stellen und Institutionen (Steuerberater, Finanzamt), bei gesetzlichen oder behördlichen Stellen.
§ 8 Haftungsausschluss
Im Rahmen einer rechtlich korrekten und angemessenen Aufklärung wird der Patient über die während einer Behandlung möglicherweise auftretenden Folgen, Komplikationen und die durch den Patienten anzuwendenden Maßnahmen mündlich aufgeklärt. Eine Dokumentation erfolgt in den Karteikarten bzw. in der podologischen Patientensoftware in der Praxis.
Da eine Behandlung am Fuß mit schneidenden und rotierenden Instrumenten erfolgt, kann es dabei auch bei sorgfältigem Arbeiten zu Gewebsläsionen kommen.
Die Haftung der Praxis ist ausgeschlossen, wenn der Patient durch eine Dienstleistung zu Schaden kommt, die auf den vom Patienten fälschlicherweise oder unzureichend gelieferten Informationen beruht. Dies bezieht sich nicht ausschließlich, aber vor allem auf physische Bedingungen, medizinische oder medikamentöse Voraussetzungen, Aktivitäten außerhalb der Praxis oder Nichteinhaltung der gegebenen Instruktionen und Informationen.
§ 9 Gerichtsstand
Erfüllungsort der zu erbringenden Leistungen ist der Geschäftssitz der Praxis für Podologie Franziska Heller, Fachpraxis für Medizinische Fußpflege in Wernigerode.
Adresse: Dornbergsweg 2 (im IGZ), 38855 Wernigerode
Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich die Stadt Wernigerode, Sachsen-Anhalt.